MietTrike.de
Kundenbereich
eMail-Adresse:
Passwort:
Passwort vergessen?
Allgemeine Vermiet - Geschäftsbedingungen

Der Vertrag kommt mit der Fa. MietTrike, MietStation, Hönower Str. 14, 12623 Berlin Mahlsdorf, Inh. Sebastian Hubrich, Firmensitz, Bachstr.11, 12555 Berlin, St.Nr. 36/355/62302 zustande, nachstehend als Vermieter genannt.

1. Mietpreise

Es gelten die Preise der jeweiligen gültigen Preisliste.
Die Mietpreise schließen ein:
gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer
Ausstattung und Zubehör je nach Fahrzeugsmodel
Wartungsdienst und Verschleißreparaturen
Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung

2. Berechnung

Der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugrücknahme durch den Vermieter, bei dem vertraglich vereinbarten Vermietbetrieb berechnet. Eine Rücknahme erfolgt nur, zu der im Mietvertrag vereinbarten Zeit. Bei Fahrzeugrücknahme vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit, ist der volle Mietpreis zu zahlen. Bei verspäteter Fahrzeugrückgabe, wird ein Folgetagesgrundpreis berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich der Vermieter vor.

3. Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

Bar im Ladengeschäft (nach Absprache und ohne Onlinerabatt), im Online Shop per Rechnung oder per Vorkasse, MietTrike behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlarten auszuschließen. Die Bezahlung durch Senden von Bargeld oder Schecks ist leider nicht möglich. Wir schließen eine Haftung bei Verlust aus. Bei Zahlung per Vorkasse erfolgt die Versendung der Ware nach Zahlungseingang.
Im Falle eventuell erfolgter Rücksendungen wird Ihr Auftrag entsprechend geändert bzw. storniert.
Nach der Bestätigung des schriftlichen oder mündlichen Auftrag / Reservierung durch den Vermieter, ist der Mieter verpflichtet, den Gesamtmietpreis, bzw. bei Vereinbarung eine Anzahlung, innerhalb 14 Tage, zu leisten. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist, ist der Vermieter, nicht mehr an die Bestätigung gebunden. Bei kurzfristigen Buchungen ist der voraussichtliche Gesamtmietpreis sofort fällig.
Für jede Mahnung, Stornierung oder Umbuchung wird eine Gebühr von 5,- Euro erhoben.

Sie sind berechtigt, uns einen durch die Stornierung entstehenden geringen Schaden oder den Nichteintritt eines Schadens nachzuweisen

Der Vorzugszins wird in banküblicher Höhe berechnet.
Wird, bei Verzug des Mieters, ein Inkassobüro beauftragt, hat der Mieter die hieraus entstehenden Kosten zu tragen.

4. Geschenkgutscheine

Gutscheine sind nicht Personen gebunden, haben eine Gültigkeit von 2 Jahren ab Ausstellungsdatum und sind nicht rückzahlbar, bei Verlust oder Diebstahl können Gutscheine nicht zurückerstattet werden.

5. Kaution

Bei Übergabe muss eine Kaution von 300,-€ hinterlegt werden.
Die Kaution wird auf dem Mietvertrag zusammen mit dem Zustand des Fahrzeugs bestätigt. Wird das Fahrzeug unbeschädigt zurückgebracht, wird die Kaution zurückerstattet,

6. Reservierung und Rücktritt

Sie können ein MietTrike persönlich, schriftlich, telefonisch, per email oder per Fax buchen. Der Mietvertrag kommt mit dem Zugang der Reservierungsemail, schriftlichen oder mündlichen Reservierungsbestätigung durch den Vermieter zustande. Bei Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter bis 14 Tage vor dem ersten Miettag, ist eine Stornogebühr von 50,-€ zu entrichten ab 14 bis 8 Tage ist eine Stornogebühr von 80% des Gesamtmietpreises zu entrichten und ab 7 bis zum vereinbarten Miettag, ist eine Stornogebühr von 100% des Gesamtmietpreises zu entrichten. Das Fahrzeug ist spätestens eine Stunde nach dem vereinbarten Übernahmezeitpunkt zu übernehmen, danach ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden. Sollte ein vorbestelltes Fahrzeug infolge eines Unfalls, technischen Defekts, höherer Gewalt oder verspäteter Rückgabe durch einen Vormieter, zum vereinbarten Vertragstermin nicht zur Verfügung gestellt werden können, kann der Mieter hieraus gegenüber dem Vermieter, keinerlei Rechte insbesondere keinen Ersatz für den entgangenen Urlaub oder sonstige Schäden, geltend machen. Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, erhält der Mieter keine Rückerstattung, ebenso verlieren Gutscheine ihre Gültigkeit. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit, bleibt der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis bestehen.

7. Übergabe, Rückgabe und Reinigungsgebühren der MietTrikes

Die Abholung und Rückgabe der Fahrzeuge, erfolgt zu der im Mietvertrag angegebenen Zeit. Die Fahrzeuge werden in gereinigtem Zustand übergeben, und sind in frisch gereinigtem Zustand und gleich voll getankt zurückzugeben. Ist die Reinigung bei Fahrzeugrückgabe durch den Mieter ganz oder teilweise nicht erfolgt, so hat dieser 20,- Euro Reinigungskostenpauschale zu zahlen. Bei nicht oder Nicht ausreichender Kraftstoff befüllung des Tanks wird nach Fehlmenge und zu 2,50 Euro je Liter Super Bleifrei berechnet. Bei Fahrzeugübergabe wird der Zustand des Fahrzeugs im Mietvertrag festgehalten und durch die vorbehaltlose Gegenzeichnung des Mieters anerkannt. Die Rückgabe erfolgt, wenn nicht vertraglich anders vereinbart, grundsätzlich am letzten Miettag, eine Stunde vor Ablauf der vollen 24 Stunden Tagesmiete. Verdeckte Schäden am Fahrzeug und Kraftstofffehlmengen können innerhalb 7 Tage nach berechnet werden.

7.Berechtigte Fahrer

Das Mindestalter des Mieters bzw. des berechtigten Fahrers muss 21 Jahre betragen. Ferner muss der Mieter bzw. der berechtigte Fahrer ein Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und dem mit im Mietvertrag angegebenen berechtigten Fahrer gefahren werden.

8. Verbotene Nutzungen

Dem Mieter / berechtigten Fahrer ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:

a. zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests,
b. zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen,
c. zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind,
d. zur Weitervermietung und Verleihung.

9. Auslandsfahrten

Grundsätzlich sind Auslandsfahrten nicht möglich.

9. Reparaturen

Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 50,- Euro ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters, in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für Schaden haftet (siehe Ziffer 14). Für Reifenschäden leistet der Vermieter keinen Ersatz, der aufgewendeten Kosten Glas und Frostschäden gehen in jedem Fall zu Lasten des Mieters. Reparaturen die notwendig werden, um die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, müssen vom Mieter unverzüglich nach Feststellung des Mangels beseitigt bzw. in Auftrag gegeben werden. Die Kosten der Rückführung des Fahrzeuges bei einem technischen Defekt hat der Mieter zu tragen, ebenso die dadurch entstandenen Kosten für Fahrer und Beifahrer.

10. Verhalten bei Unfällen

Der Mieter hat die Pflicht, nach einem Unfall jeglicher Art, sofort den Vermieter zu verständigen. Verständigung der Polizei, wenn dies zur Feststellung des Verschuldens des Fahrers notwendig ist, wenn Personen verletzt wurden oder der voraussichtliche Schaden 200,- Euro übersteigt, sofern nicht anders die erforderlichen Feststellungen zuverlässig getroffen werden können.
Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Brand . Entwendung und Wildschaden sind vom Mieter, dem Vermieter und bei einem Schadenbetrag über 50,- Euro auch der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
Der Mieter hat den Vermieter, selbst bei geringfügigem Schaden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Für jeden vom Mieter verschuldeten Schaden erheben wie eine Bearbeitungspauschale von 35,-.

11. Versicherungsschutz

Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrversicherung (AKB) wie folgt versichert:
Haftpflichtversicherung: Die Versicherungssumme beträgt: 50 Mio. Euro, wobei die Deckung für Personenschäden auf 8 Mio. Euro je geschädigte Person begrenzt ist
Teilkaskoversicherung: Die Selbstbeteiligung beträgt im Schadensfall 150,- Euro.
Vollkaskoversicherung: Die Selbstbeteiligung beträgt im Schadensfall 1000,- Euro.

12. Haftung und Rechte des Mieters

Der Mieter haftet bei selbst, oder vom Berechtigten Fahrer verursachte Schäden für Reparaturkosten, jedoch nur in Höhe der im Mietvertrag vereinbarten Selbstbeteiligung.
Der Mieter haftet jedoch für Unfallschäden unbeschränkt, sofern er oder der Berechtigte Fahrer, den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntauglichkeit entstanden ist.
Hat der Mieter Unfallflucht begangen, oder Er oder der Berechtigte Fahrer seine Pflichten gemäß (Ziffer 10) dieser Bedingungen verletzt, so haftet der Mieter ebenfalls voll, auch mit für den Berechtigten Fahrer.
Der Mieter haftet für Schadensnebenkosten (Sachverständiger-, Abschlepp-, Mietausfallkosten, Wertminderung und Kosten für Fahrer, Beifahrer und Gepäck). Die Kosten können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Der Mieter haftet im Übrigen voll für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer (Ziffer 7) oder zu verbotenem Zweck (Ziffer 8). durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind.
Unter den Verzicht auf den Nachweis der Vermietmöglichkeit haftet der Mieter, dem Vermieter während der Reparatur des Fahrzeugs in Höhe der Tagesmiete für den täglichen Mietausfall.
Der Mieter und der Berechtigte Fahrer sind berechtigt, das gemietet Fahrzeug in verkehrsüblicher Weise zu benutzen.
Der Mieter und der Berechtigte Fahrer dürfen, außer zur gewerblichen Personenbeförderung für andere, auf eigene Gefahr personenentsprechend dem Verwendungszweck des gemieteten Fahrzeugs unter den gesetzlichen Bestimmungen, unter Beachtung der zulässigen Belastung des Fahrzeugs, befördern

13. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf grobes Verschulden zurückzuführen sind.
Darüber hinaus, haftet er nur soweit, wie der Schaden durch die Kraftfahrzeughaftpflicht abgedeckt ist.
Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter im Fahrzeug zurück lässt.
Mieter-, Kunden-, Sonstigefahrzeuge die auf den Gelände der Fa. MietTrike kostenfrei parken haben keinen Versicherungsanspruch gegenüber MietTrike.

14. Speicherung und Weitergabe von Personaldaten

Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihren enthaltenen Daten über den Mieter, gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

Online Shop

15. Zustande kommen des Vertrages

Vor Absenden Ihrer Bestellung / Reservierung erhalten Sie im Schritt 3 Ihrer Bestellung "Letzter Check?" die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z. B. Name, Anschrift, Zahlart und bestellte Artikel / Reservierung) nochmals zu überprüfen und ggf. zu ändern.
Wenn Sie den MietTrike.de Bestell- Reservierungsprozess unter Einfügen der dort verlangten Angaben durchlaufen haben und im Schritt 3 "Letzter Check" den Button "Bestellung abschicken" klicken, geben Sie ein verbindliches Angebot bei der Fa. MietTrike ab.
Die Annahme dieses Angebots / Reservierung (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Zusendung der von Ihnen bestellten Ware.
Der Vertrag kommt somit mit Zusendung der von Ihnen bestellten Ware bzw. Ihrer Reservierung zustande.

16. Speicherung des Vertragstextes

Ihre Bestelldaten werden in unserem Hause gespeichert. Sofern Sie diese in gedruckter Form wünschen, können Sie die "Bestellbestätigung" ausdrucken. Diese erscheint auf Ihrem Bildschirm, nachdem Sie die Bestellung abgeschickt haben. Sie erhalten zusätzlich alle relevanten Daten Ihrer Bestellung / Reservierung per e-Mail, die ebenfalls ausgedruckt werden können.

17. Rückgabe recht

Sie können Ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung ohne Begründung an uns zurücksenden oder Ihre Reservierung stornieren.
Unfreie Rücksendungen werden von uns nicht angenommen.
Zur Frostwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Lieferung bzw. Ihres schriftlichen Rückgabewunsches, den Sie uns aber auch gerne telefonisch mitteilen können. Wenn Sie von Ihrem Rückgabe recht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware Gebrauch machen, wird der Kaufvertrag hinfällig.
Im Falle der Rückgabe erstatten wir Ihnen bereits geleistete Zahlungen nach Rücksendung der gelieferten Ware.
Bei Schäden durch unsachgemäße Bedienung oder mangelhafte Verpackung bei der Rücksendung behalten wir uns vor, Ersatzansprüche geltend zu machen. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft üblich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Rückgabe recht haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns.

18. Liefervorbehalt

Eine Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands per Vorkasse oder per Rechnung, Auslandslieferungen nur per Vorkasse.

19. Versandkosten

Bei MietTrike.de zahlen Sie eine Versandkosten pauschale in Höhe von € 2,- für Gutscheine (bis zu 3 Stück pro Sendung) und 3,95 in Verbindung mit Waren. Online-Buchungen und –Reservierungen sind Versandkosten frei. Um Ihnen zusätzliche Versandkosten zu ersparen versenden wir erst wenn alle Waren vollständig sind. Sollte Sie eine Versendung in mehreren Etappen wünschen, bitten wir um eine Benachrichtigung die Versandkosten würden separat berechnet werden.

22. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Fa. MietTrike Inh. Sebastian Hubrich.

21. Gerichtsstand

Sitz des Gerichtsstands ist Berlin.

22. Übersichtsklausel und Teilunwirksamkeit

Die Überschriften dienen nur der besseren Übersichtlichkeit und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der Übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so um gedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.

Die Abkürzung PA steht für Personalausweis und FS für Führerschein.

Es gelten immer die aktuellen Vermiet- Geschäftsbedingungen Stand 06.2008


Zurück
. Kontakt .. Datenschutz .. AGB's .